Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO
"Die Halter von Fahrzeugen, die ein eigenes amtliches Kennzeichen [...] haben müssen, haben ihre Fahrzeuge [...] in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Bei dieser sich in der Regel alle 2 Jahre wiederkehrenden Untersuchung werden Fahrzeuge auf die Sicherheit (z.B. Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Bereifung usw.) überprüft, damit Sie mit Ihrem Fahrzeug gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können.

Quisque iaculis facilisis lacinia. Mauris euismod pellentesque tellus sit amet mollis.